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Grunderwerbsteuer nach Bundesland: die Sätze im Vergleich

Alle 16 Grunderwerbsteuersätze im Vergleich, von 3,5 % in Bayern bis 6,5 % in NRW. Mit Beispiel, wie stark sich das bei 400.000 € auswirkt.

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Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten und der einzige, der allein vom Standort der Immobilie abhängt, nicht von Verhandlungsgeschick oder Maklerwahl. Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland den Satz selbst fest. Das Ergebnis: Dieselbe Immobilie kostet je nach Lage mehrere tausend Euro mehr oder weniger an Steuer allein.

Alle Sätze im Überblick

BundeslandGrunderwerbsteuer
Bayern3,5 %
Baden-Württemberg5,0 %
Niedersachsen5,0 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Thüringen5,0 %
Bremen5,0 %
Sachsen5,5 %
Hamburg5,5 %
Berlin6,0 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Brandenburg6,5 %
Saarland6,5 %
Schleswig-Holstein6,5 %

Werte wie im Grunderwerbsteuer-Rechner hinterlegt. Sätze werden von den Landesparlamenten geändert: Für eine verbindliche Auskunft zum Kaufzeitpunkt zählt immer der aktuelle Bescheid, nicht diese Tabelle.

Was der Unterschied in Euro bedeutet

Bei einem Kaufpreis von 400.000 € liegt die Grunderwerbsteuer zwischen:

  • 14.000 € in Bayern (3,5 %)
  • 26.000 € in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, dem Saarland oder Schleswig-Holstein (6,5 %)

Das sind 12.000 € Unterschied, für dieselbe Immobilie, nur wegen der Landesgrenze. Bei höheren Kaufpreisen wächst der Abstand proportional mit: Bei 600.000 € sind es bereits 18.000 € Differenz.

Wichtig für die Einordnung: Dieser Betrag verändert nicht den Marktwert der Immobilie, sondern nur das, was zusätzlich zum Kaufpreis aus Eigenkapital bereitliegen muss. Banken finanzieren die Grunderwerbsteuer in aller Regel nicht mit, weil hinter ihr keine Sicherheit steht.

Bemessungsgrundlage und Fälligkeit

Berechnet wird die Steuer auf die Gegenleistung, in der Praxis der beurkundete Kaufpreis. Bewegliches Inventar (Einbauküche, Markise, Sauna) kann im Kaufvertrag separat ausgewiesen werden und bleibt dann außen vor, solange die Werte realistisch angesetzt sind (üblicherweise bis etwa 15 Prozent des Kaufpreises).

Der Steuerbescheid kommt vom Finanzamt meist vier bis sechs Wochen nach der Beurkundung, die Zahlungsfrist beträgt danach in der Regel einen Monat. Erst wenn die Steuer bezahlt ist, stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Ohne die trägt das Grundbuchamt niemanden als Eigentümer ein. Die Grunderwerbsteuer ist deshalb kein Posten, den man aufschieben kann.

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Häufige Fragen

Was Käufer dazu am häufigsten fragen.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?

Sie liegt zwischen 3,5 Prozent in Bayern und 6,5 Prozent in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, dem Saarland und Schleswig-Holstein. Jedes Bundesland legt den Satz eigenständig fest, deshalb kostet dieselbe Immobilie je nach Lage mehrere tausend Euro mehr oder weniger.

Zählt der Wohnsitz oder der Standort der Immobilie?

Ausschließlich der Standort der Immobilie. Wo du selbst gemeldet bist oder wohnst, spielt für den Steuersatz keine Rolle.

Kann ich die Grunderwerbsteuer legal senken?

Ja, indem bewegliches Inventar im Kaufvertrag getrennt vom Grundstückspreis ausgewiesen wird. Das Finanzamt akzeptiert das nur bei realistischen Zeitwerten für tatsächlich mitverkaufte Gegenstände, keine künstlich hohen Ansätze.

Fällt Grunderwerbsteuer auch beim Erben oder Schenken an?

Nein. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung ist von der Grunderwerbsteuer befreit, ebenso der Kauf zwischen Ehepartnern oder in gerader Linie zwischen Eltern und Kindern. Dafür können Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfallen, das ist ein separates Thema.

Ändert sich der Satz während der Zinsbindung noch?

Nein, die Grunderwerbsteuer wird einmalig beim Kauf fällig und hat mit der späteren Finanzierungslaufzeit nichts zu tun. Sie betrifft nur den Erwerbsvorgang selbst.

Ist die Grunderwerbsteuer dasselbe wie die Grundsteuer?

Nein, das sind zwei unterschiedliche Steuern. Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf an, die Grundsteuer wird jährlich an die Gemeinde gezahlt, solange die Immobilie in deinem Besitz ist.

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