Warum der Satz so unterschiedlich ist
Seit der Föderalismusreform 2006 legt jedes Bundesland die Grunderwerbsteuer selbst fest. Bayern ist mit 3,5 Prozent beim ursprünglichen Bundessatz geblieben, andere Länder haben ihn fast verdoppelt. Für dich heißt das: Derselbe Kaufpreis kostet in Nordrhein-Westfalen 6,5 Prozent, in Bayern 3,5 Prozent, und das entscheidet sich am Standort, nicht an deinem Wohnsitz.
Bemessungsgrundlage und Fälligkeit
Berechnet wird die Steuer auf die Gegenleistung, in der Praxis den beurkundeten Kaufpreis. Bewegliches Inventar, das im Vertrag separat aufgeführt ist, bleibt außen vor. Der Bescheid kommt vom Finanzamt, und ohne bezahlte Steuer gibt es keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit keinen Grundbucheintrag. Sie ist deshalb kein Posten, den man aufschieben kann.
Die Grunderwerbsteuer ist nur ein Teil der Rechnung. Wie viel der Kauf insgesamt kostet, zeigt dir der Kaufnebenkosten-Rechner mit Notar und Makler.