Warum die AfA den Ausschlag geben kann
Eine Wohnung mit leicht negativem Cashflow kann nach Steuern positiv sein. Der Grund ist die Abschreibung: Sie mindert dein zu versteuerndes Einkommen, ohne dass du dafür etwas bezahlst. Bei einem Gebäudewert von 300.000 Euro und zwei Prozent AfA sind das 6.000 Euro im Jahr, die bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent rund 2.500 Euro Steuerersparnis bedeuten, gut 200 Euro im Monat.
Die Aufteilung ist der Knackpunkt
Abschreiben darfst du nur das Gebäude, nicht den Boden. Wie der Kaufpreis aufgeteilt wird, entscheidet also direkt über die Höhe deiner AfA. Idealerweise steht die Aufteilung schon im Kaufvertrag; andernfalls akzeptiert das Finanzamt eine Herleitung über den Bodenrichtwert. In sehr teuren Lagen kann der Bodenanteil die Hälfte des Kaufpreises erreichen und die Abschreibung entsprechend schrumpfen.
Das hier ist eine Orientierung, keine Steuerberatung. Für die Steuererklärung gehört der Fall in fachkundige Hände.